Taylor Wessing und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat stellen im Rahmen der 20. Beschaffungskonferenz am 26.09.2018 ein neues Gutachten zur Auslegung von Rahmenverträgen vor. Die gutachterliche Stellungnahme räumt Auftraggebern mehr Flexibilität hinsichtlich der nachträglichen Erweiterung des quantitativen Auftragsvolumens ein.
Im Workshop A.1: „Rahmenvereinbarungen richtig verstanden – Trendwende zur Erhöhung der Flexibilität bei quantitativen Änderungen des Beschaffungsbedarfs“ am ersten Tag der Konferenz referieren Hagen Nollau (BMI), Sören Bergner (Referatsleiter Öffentliches Auftragswesen, Digitalisierung öffentlicher Einkauf, BMI) und der Rechtsanwalt Andreas Haak (Taylor Wessing) über die neue Regelung und geben Hinweise für den Einsatz in der Praxis.