Caroline von Bechtolsheim ([GGSC])

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Caroline von Bechtolsheim

Rechtsanwältin

[GGSC]

Rechtsanwältin von Bechtolsheim absolvierte nach ihrem Schulabschluss eine Ausbildung zur Verlagskauffrau mit anschließender (vierjähriger) Berufstätigkeit in München. Anschließend nahm sie in Berlin an der Freien Universität ein Jurastudium auf und arbeitete anschließend als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Öffentliches Recht / Staatsrecht (Professor Dr. Pestalozza) der Freien Universität Berlin. Ihr Referendariat hat sie in Berlin absolviert und nahm bei [GGSC] seit 1994 eine Tätigkeit als freie Mitarbeiterin auf. Zur Rechtsanwaltschaft wurde sie am Kammergericht 1997 zugelassen. Seitdem ist sie als Anwältin bei [GGSC] aktiv, von Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit an liegt ihr Beratungsschwerpunkt auf der wirtschaftlichen und rechtssicheren Organisation von Aufgaben der Daseinsvorsorge. 2004 wurde sie Partnerin des Büros und 2016 Fachanwältin für Vergaberecht. Von 2016 bis 2023 wirkte sie als stellvertretende Vorsitzende des Fachanwaltsausschusses für Vergaberecht der Rechtsanwaltskammer Berlin an der Prüfung von Fachanwaltsanträgen mit. Von ihr liegen Veröffentlichungen im Vergaberecht (u.a. Mitwirkung an der Kommentierung Vergaberech im Beck’schen Online-Kommentar (Beck OK Vergaberecht)), Kommunalwirtschaftsrecht und Kommunalabgabenrecht vor. Zudem verfügt sie über umfassende Erfahrungen bei der Referententätigkeit in diesen Feldern. 2022, 2023 und 2024 war und ist vom Handelsblatt als „Best Lawyer öffentliches Wirtschaftsrecht“ gelistet, 2022 wurde sie als „Top-Anwältin Vergaberecht“ von der Wirtschaftswoche empfohlen.